Unsere Kernkompetenz umfasst das gesamte Spektrum der Starkstrom-, Netzwerk- und Sicherheitstechnik in hochwertigen Gebäuden.
Das ist in jedem Einzelfall von einer Elektrofachkraft zu prüfen. Der Grund: Die Elektroinstallation bestehender Gebäude musste die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gültigen Vorschriften erfüllen. Doch in diesen alten Vorschriften ist das lange Laden von Elektroautos mit andauernd hohen Leistungen (noch) nicht berücksichtigt. Daher ist es erforderlich, vorhandene Installationen zum Anschluss von Elektrofahrzeugen von einer eingetragenen Elektrofachkraft hinsichtlich der VDE-AR-N 4100 überprüfen und sie gegebenenfalls dementsprechend ertüchtigen zu lassen.
Der E-CHECK ist die anerkannte, normengerechte Prüfung der elektrischen Anlage und aller Geräte im Haus. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich die Anlage und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch die E-CHECK-Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlage und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet.
Die Abnahme der Elektroinstallationen oder Geräteprüfungen darf nur von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden. Die DIN VDE 0701-0702 besagt, dass die Inbetriebnahme und Abnahme der Elektroinstallation von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchzuführen ist. Außerdem muss diese Elektrofachkraft eine Eintragung im Installateurverzeichnis des Energieversorgers besitzt.
Diese Arbeiten sollten unbedingt von einer Fachfirma oder eingetragener Elektromeister durchgeführt werden. Vom Hausanschlusskasten bis zum Zählerschrank wird eine Zählerleitung verlegt. Diese sollte ebenfalls eine Fachfirma übernehmen. Der Strom ist bis zum Zählerplatz nicht gezählt. Es gelten besondere Vorschriften. Die Anforderungen bzw. die Beantragung des Zählereinbaus übernimmt ebenfalls eine Fachfirma.
Das Elektrohandwerk ist in Deutschland meisterpflichtig. Das bedeutet, dass die Installationen an elektrischen Anlagen nur von einem ausgebildeten Fachmann vorgenommen werden dürfen. Dies steht so auch in der Niederspannungsanschlussverordnung: „Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen…“